Nachtruhe: Ab 22.00 Uhr ist außerhalb des Hauses unbedingt
Ruhe zu bewahren.
Feuer: Vor der Leitenmühle darf kein offenes Feuer gemacht
werden!
Der Lagerfeuerplatz befindet sich bachaufwärts ca. 100 m hinter
der "Mühle".
Schlafräume:
1.) Rauchen, Essen, Trinken und offenes Feuer (Kerzen, Fackeln,
Gaslampen) ist in den Schlafräumen nicht gestattet.
2.) Der 1.Stock ist nur mit Hausschuhen zu betreten.
3.) Das Stiegenhaus ist während der Nacht zu beleuchten.
4.) Die Benützung der Betten ist nur mit Leintüchern gestattet.
5.) Das beschreiben oder bemalen der Wände, Decken und des Inventars
ist ausnahmslos VERBOTEN! (Wird kostenpflichtig entfernt!!!)
Energie:
1.) Vor Bezug, ist der Stromzählerstand und der Wasserstand aufzuschreiben.
(Dies wird von Hilde Brucker übernommen)
Sonstiges:
1.) Der Mieter kann ab 13.00 Uhr die "Mühle" beziehen und muß
das Quartier am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt haben.
Andere An- und Abreisezeiten müssen mit der Familie Brucker vereinbart
werden!
2.) Der Mieter der Leitenmühle ist verpflichtet, das Haus und
die Umgebung zumindest so zu verlassen, wie er sie vorgefunden
hat.
3.) Bei Schäden oder sonstigen Problemen bitte umgehend melden.
4.) Mit Übernahme des Hüttenschlüssel verpflichtet sich der Mieter,
die Hüttenordnung einzuhalten und die Bedienungshinweise zu beachten.
5.) Bei Nichteinhaltung der Hausordnung, insbesondere bei Nichtbeachtung
der Mülltrennung, wird ein Betrag von Euro 30,00,- eingehoben
bzw. für Schäden die tatsächlichen Reparaturkosten in Rechnung
gestellt.
6.) Für Schäden an Personen übernimmt der Vermieter keine Haftung.